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Anmeldeformular Vodafone GmbH, Vodafone Deutschland GmbH, Vodafone West GmbH

Anmeldung von Ansprüchen oder Rechtsverhältnissen eines Verbrauchers, einer Vebraucherin oder eines kleinen Unternehmens zu einer im Verbandsklageregister des Bundesamts für Justiz öffentlich bekannt gemachten Verbandsklage gemäß § 46 Absatz 1 des Verbraucher­rechte­durch­setzungs­gesetzes (VDuG)

Bitte beachten Sie auch die Ausfüllanleitung zu diesem Formular

Ich melde folgende Angaben zur Eintragung im Verbandsklageregister an (* = Pflichtfeld):

I. Anmeldung

Die Anmeldung erfolgt als

II. Angaben zur eigenen Person / zum eigenen Unternehmen

III. Anschrift

IV. Vertretung (falls zutreffend)

In dieser Angelegenheit erfolgt eine Vertretung durch:

V. Angaben zur Verbandsklage (bereits ausgefüllt)

VI. Gegenstand und Grund des geltend gemachten Anspruchs oder des Rechtsverhältnisses

Die Angaben hierzu sollten nicht mehr als 6000 Zeichen (einschließlich Leerzeichen) umfassen.

0/2500 Zeichen eingegeben.

VII. Angaben zur Höhe des Anspruchs

Hinweis zur Anmeldung:

Bitte beachten Sie, dass Ihre Angaben ohne inhaltliche Prüfung in das Verbandsklageregister eingetragen werden. Ihre Anmeldung ist nur wirksam, wenn sie form- und fristgerecht gegenüber dem Bundesamt für Justiz erfolgt und sämtliche Pflichtangaben (mit * gekennzeichnet) enthält.

Die Anmeldung kann bis zum Ablauf von drei Wochen nach dem Schluss der mündlichen Verhandlung erfolgen. Eine Rücknahme der Anmeldung ist ebenfalls bis zum Ablauf von drei Wochen nach dem Schluss der mündlichen Verhandlung möglich. Sowohl die Anmeldung als auch die Rücknahme sind in Textform gegenüber dem Bundesamt für Justiz zu erklären.

Auf die Verarbeitung aller über das Formular eingegebenen Daten (auch besonderer Kategorien personenbezogener Daten gemäß Artikel 9 Absatz 1 DSGVO) zum Zweck der Führung des Verbandsklageregisters bis zum Schluss des zehnten Jahres nach rechtskräftigem Abschluss des Verfahrens wird hingewiesen. Alle über das Formular eingegebenen Daten werden zum Zweck der Durchführung des Verbandsklageverfahrens an das jeweilige Oberlandesgericht, ggf. den Bundesgerichtshof, den gerichtlich bestellten Sachwalter oder die gerichtlich bestellte Sachwalterin sowie die Parteien des Verfahrens übermittelt.

Nähere Einzelheiten zur Datenverarbeitung und über die sich aus der DSGVO ergebenen Rechte sind in der Datenschutzerklärung des Bundesamts für Justiz (www.bundesjustizamt.de unter "Datenschutz") sowie dem Datenschutzhinweis auf der Themenseite Verbandsklage der genannten Internetadresse aufgeführt.

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